FAQ rund um den Leasingpartner Bikeleasing

    Was muss ich bei der Bestellung beachten?

    Bikeleasing ist nur für Kunden mit deutschem oder österreichischem Wohnsitz möglich. Prüfe, ob das von dir gewünschte Zubehör leasingfähig ist. Eine Übersicht zu leasingfähigem Zubehör findest du hier. Hinterlege im Bestellformular deine Nutzer ID und den Firmencode – diese benötigen wir zur Erstellung des Angebots.

     
     

     

    Wie läuft der Bestellvorgang ab?

    Konfiguriere dir dein Traumbike in unserem Webshop und wähle als Zahlungsmethode Bikeleasing aus. Nach Bestelleingang wird die Bestellung von unseren Mitarbeitern geprüft, anschließend erstellen wir dir ein Angebot im Bikeleasing-Portal.

     
     

     

    Mein Arbeitgeber gibt ein bestimmtes Budget vor, die Konfiguration meines Bikes übersteigt dieses jedoch. Ist es möglich, einen Teil separat zu bezahlen oder einen Gutschein zu erwerben?

    Nein, das ist leider nicht möglich.

     
     

     

    Wie lange dauert es, bis ich mein Angebot erhalte?

    In der Regel nach 1-2 Werktagen.

     
     

     

    Was passiert, nachdem ich das Angebot im Bikeleasing-Portal erstellt wurde?

    Sobald dein Angebot von deinem Arbeitgeber und von Bikeleasing bestätigt wurde, erhalten wir von Bikeleasing die Leasingfreigabe. Wir schicken dir anschließend per E-Mail eine Bestätigung der Leasingfreigabe und teilen dir das voraussichtliche Versanddatum mit.

     
     

     

    Kann ich nach der Bestellung noch Änderungen vornehmen?

    Änderungen sind nur möglich, sofern sie wertneutral sind. Bei Änderungen, die zu einer Veränderung des Kaufpreises führen würden, musst du deine aktuelle Bestellung stornieren und eine neue aufgeben, da wir dann einen neuen Vorgang bei Bikeleasing starten müssen.

     
     

     

    Welche Vorteile hat Bikeleasing für Arbeitnehmer?

    Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Diensträder per Gehaltsumwandlung finanziert werden können. Da die Leasingraten im Rahmen bei der Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bedient werden, verringern sich Steuerlast und Sozialabgaben, so dass die tatsächliche Nettobelastung beim Dienstrad-Leasing deutlich geringer ist als die Leasingrate. Zudem gilt für die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad die günstige 0,25%-Regel. Durch diese steuerlichen Förderungen sparen Arbeitnehmer mit dem Dienstradmodell bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf.

     
     

     

    Lohnt sich Bikeleasing? Wie viel spare ich dabei?

    Wie viel du beim Dienstrad-Leasing konkret sparen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Bruttogehalt, Steuerklasse und der Preis des Fahrrads oder E-Bikes sind drei wesentliche Faktoren, die die Ersparnis beim Dienstrad-Leasing beeinflussen. Deinen individuellen Kostenvorteil kannst du mit unserem Leasing-Rechner für Arbeitnehmer berechnen, um direkt zu sehen, ob sich Bikeleasing für dich lohnt.

     
     

     

    Muss ich beim Bikeleasing Steuern zahlen?

    Das kommt darauf an: Beim Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung verringert sich das zu versteuernde Bruttogehalt des Arbeitnehmers, so dass Steuerlast und Sozialabgaben reduziert werden. Die private Nutzung des Dienstrads muss zwar als geldwerter Vorteil versteuert werden, allerdings nur pauschal mit sehr günstigen 0,25% des Brutto-Listenpreises. Anders sieht das bei Diensträdern aus, die als Gehaltsextra komplett vom Arbeitgeber und nicht per Gehaltsumwandlung finanziert werden: Diese sind seit 2019 für den Arbeitnehmer komplett steuerfrei.

     
     

     

    Was ist die 0,25%-Regelung beim Bikeleasing und was bedeutet Dienstwagenregelung?

    Die private Nutzung eines Dienstwagens muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Aufgrund der Dienstwagenregelung (auch Dienstwagenprivileg) wird dieser geldwerte Vorteil pauschal als ein gewisser Prozentsatz des Brutto-Kaufpreises angesetzt. Seit 2012 gilt diese Regelung auch für Diensträder und die Höhe des geldwerten Vorteils wurde zunächst wie bei Dienstwagen pauschal mit 1% angesetzt. Seit 2020 beträgt die Pauschale dagegen nur noch 0,25% des Brutto-Listenpreises (0,25%-Regelung), so dass Dienstrad-Nutzer seither noch günstiger fahren.

     
     

     

    Was bedeutet geldwerter Vorteil beim Bikeleasing?

    Als geldwerter Vorteil gilt beim Bikeleasing die Tatsache, dass Sie Ihr Dienstrad auch – oder sogar ausschließlich - privat nutzen können. Dieser geldwerte Vorteil wird pauschal mit 0,25% des Brutto-Listenpreises angesetzt und dem steuerpflichtigen Gehalt des Arbeitnehmers aufgeschlagen.

     
     

     

    Ist Dienstrad-Leasing steuerfrei?

    Komplett steuerfrei ist ein Dienstrad nur, wenn es nicht per Gehaltsumwandlung finanziert wird, sondern der Arbeitgeber alle Kosten des Leasings übernimmt und dem Arbeitnehmer das Fahrrad oder E-Bike kostenfrei als Gehaltsextra überlässt.

     
     

     

    Warum muss das Dienstrad-Leasing über meinen Arbeitgeber laufen?

    Zumindest für Bikeleasing per Gehaltsumwandlung braucht es einen Arbeitgeber. Dieser least das Dienstrad und überlässt es dem Arbeitnehmer als Sachbezug sogenannten Sachbezug zur Nutzung. Im Rahmen dieses Modells profitieren Arbeitnehmer von der steuerlichen Förderung und sparen bis zu 40% gegenüber dem Direktkauf. Sie sind Ihr eigener Chef? Dienstrad-Leasing gibt es für Selbstständige auch ohne Gehaltsumwandlung.

     
     

     

    Ist Bikeleasing auch für Angestellte im Öffentlichen Dienst möglich?

    Ja, in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes können Angestellte bereits von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings per Gehaltsumwandlung profitieren. Damit Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, die Möglichkeit haben, Ihren Angestellten Bikeleasing per Gehaltsumwandlung anzubieten, müssen entsprechende tarifliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese gibt es unter anderem schon für die Angestellten kommunaler Arbeitgeber.

     
     

     

    Was ist die Bikeleasing-Nutzer-ID?

    Die Bikeleasing-Nutzer-ID ist ein achtstelliger Code, den du als Arbeitnehmer bekommst, wenn du dich mit dem Firmencode deines Arbeitgebers Bikeleasing-Portal registrierst. Diesen Code musst du bei bei der Bestellung angeben, damit wir den Leasingantrag für dein Dienstrad stellen können.

     
     

     

    Kann ich mir ein ermäßigtes Fahrrad als Dienstrad aussuchen?

    Ja, das ist möglich. Durch den reduzierten Preis verringern sich auch die Leasing- und Versicherungsraten. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das Dienstfahrrad – nicht anhand des tatsächlichen Kaufpreises, sondern auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP). Das kann sich bei stark reduzierten Fahrrädern auf die Gesamtersparnis durch das Leasing-Modell auswirken.

     
     

     

    Kann ich auch Zubehör für mein Dienstrad leasen?

    Ja, in das Leasing können alle Zubehörteile aufgenommen werden, die fest mit dem Dienstrad verbunden sind. Zum leasingfähigen Zubehör zählen zum Beispiel Schutzbleche, Gepäckträger und Fahrradständer, aber auch Anhänger und Kindersitze können als Zubehör mitgeleast werden. Nicht ins Leasing einbezogen werden können z. B. Fahrradhelme, Bekleidung etc. Falls Sie sich bei einem Zubehörteil nicht sicher sind, ob dieses in das Leasing aufgenommen werden kann, erkundigen Sie sich gern bei unserem Innendienst–Team. Übrigens: Ein Fahrradschloss mit einem Mindestkaufpreis von 48,- € brutto muss beim Bikeleasing immer mitgeleast werden.

     
     

     

    Dürfen auch Familienmitglieder mit meinem Dienstrad fahren?

    Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass auch Ehepartner und Kinder das Dienstrad eines Arbeitnehmers nutzen. In der Regel wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, ob Familienmitglieder (die im gleichen Haushalt leben) mit dem geleasten Fahrrad fahren dürfen. Unsere Versicherungspakete decken eine vereinbarte familiäre Nutzung mit ab.

     
     

     

    Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen, zum Beispiel im Urlaub?

    Ein klares Ja! Die private Nutzung von Diensträdern gilt als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Durch die pauschale Versteuerung nach der 0,25%-Regel ist die Privatnutzung ausdrücklich erlaubt.

     
     

     

    Wie lange läuft ein Bikeleasing-Leasingvertrag?

    Ein Bikeleasing-Einzelleasingvertrag kann über 36 oder 48 Monate laufen. Welche Laufzeit in einem Unternehmen gilt, wird im Rahmenleasingvertrag, den Ihr Arbeitgeber abschließt, vereinbart. Im Anschluss an die Leasinglaufzeit bekommen Arbeitnehmer in der Regel die Möglichkeit, Ihr Dienstrad günstig zu übernehmen.